E2-Investorenvisa ermöglichen es ausländischen Investoren und ihren Mitarbeitern, in Amerika zu leben, um das in den USA ansässige E2-Unternehmen zu leiten, zu entwickeln oder für es zu arbeiten. Gelegentlich werden Änderungen am E2-Visumprogramm vorgenommen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige Entwicklungen im E2-Visumprogramm, die für 2024 neu sind.
E2-Visa für Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder
Der Hauptantragsteller für ein E2-Visum muss Staatsangehöriger eines Landes sein, das ein entsprechendes Handelsabkommen mit den USA hat. Die Gültigkeitsdauer dieses Haupt-E2-Visums hängt von der Reziprozitätsregelung (veröffentlicht vom US-Außenministerium) der Nationalität des Haupt-E2-Visumantragstellers ab.
Der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin und die Kinder des Hauptantragstellers für ein E2-Visum haben unabhängig von ihrer Nationalität Anspruch auf abgeleitete E-2-Visa. Neu im Jahr 2024 gibt es jedoch einige aktualisierte Klarstellungen bezüglich der Gültigkeitsdauer der abgeleiteten E2-Visa:
- Abgeleiteter Visumantragsteller, die die Staatsbürgerschaft von Staaten mit E2-Abkommen besitzen: Dem Ehegatten und/oder den Kindern eines E2-Visum-Hauptinhabers, der die Staatsangehörigkeit eines Abkommensstaats besitzt, sollten Visa ausgestellt werden, die für die maximale Gültigkeitsdauer gültig sind, die durch die Reziprozitätsregelung der Staatsangehörigkeit des Derivat-Antragstellers zulässig ist, oder für die Dauer des Visums und/oder des genehmigten Aufenthalts des Auftraggebers, je nachdem, welcher Betrag geringer ist.
- Abgeleiteter Visumantragsteller, die die Staatsbürgerschaft von Staaten ohne E2-Abkommen besitzen: Ehegatten und Kinder aus nicht-Abkommensstaaten haben ebenfalls Anspruch auf die abgeleitete Einstufung und können ihre Visa im Reisepass eines Nichtvertragsstaates ausstellen lassen. Da jedoch nur die Reziprozitätsregelung der Abkommensstaaten Daten für E-Visa liefern, muss die Gültigkeitsdauer für Antragsteller aus Nicht- Abkommensstaaten auf dem Reziprozitätsplan des Hauptantragstellers basieren.
Längere Gültigkeitsdauer des E2-Visums für französische Staatsbürger
Bleiben wir beim Thema der Gültigkeitsdauer des E2-Visums: Die französischen Bürger werden sich nun über eine deutliche Verbesserung freuen. Während im Jahr 2023 die Gültigkeitsdauer für französische Staatsbürger nur zwei Jahre betrug, hat sich die Gültigkeitsdauer von E2-Visa für französische Staatsbürger im Jahr 2024 auf vier Jahre verdoppelt.
Die Berechtigung portugiesischer Staatsbürger für E2-Visa
Im Jahr 2023 wurde bekannt gegeben, dass portugiesische Staatsbürger bald Anspruch auf E2-Visa haben werden. Allerdings gibt es im Jahr 2024 (zum Zeitpunkt dieses Artikels) gemäß der Reziprozitätsregelung des US-Außenministeriums immer noch kein gültiges Abkommen zwischen den USA und Portugal. Infolgedessen haben portugiesische Staatsbürger weiterhin keinen Anspruch auf E2-Visa. . . Zumindest für jetzt!
Schnellere Bearbeitung von E2-Visumanträgen in Spanien
Ende 2023 kündigte die Konsularabteilung der US-Botschaft in Madrid aktualisierte Verfahren für E2-Visumanträge an. Eine wesentliche Verbesserung ist die neue (und deutlich verkürzte) Bearbeitungszeit des Konsulats für E2-Visumanträge. Im Jahr 2024 strebt die konsularische Abteilung der US-Botschaft in Madrid an, E-2-Visa innerhalb von 90 Werktagen zu bearbeiten. Zusätzlich zu dieser schnelleren Bearbeitungszeit kündigte die US-Botschaft in Madrid Änderungen am Antragsverfahren für E2-Visumanträge an.
Wenn Sie Unterstützung bei Ihrem E2-Visumantrag benötigen, wenden Sie sich an die Anwälte von JORDAN COUNSEL.