Neue Regel: Arbeitserlaubnis für Ehepartner:innen mit E2-Visum

Deryck Jordan

Deryck Jordan

Für Personen, die mit Inhabern bzw. Inhaberinnen eines E2-Visums verheiratet sind, ist es jetzt einfacher und schneller, eine US-Arbeitserlaubnis zu erhalten.

RECHTSGRUNDSÄTZE

E2-Investoren und E2-Mitarbeiter können von Ehepartnern und unverheirateten Kindern unter 21 Jahren in die USA begleitet oder verfolgt werden. Diese Ehepartner und Kinder haben ihre eigenen E2-Visa und werden als E2-Dependent eingestuft.

Bei der Einreise in die USA erhalten Inhaber eines E2-Visums (dh E2-Investoren, E2-Mitarbeiter, E2-Ehepartner und E2-Kinder) ein I-94, das sie in der Regel berechtigt, zwei Jahre in den USA zu bleiben.

Personen, die mit Inhabern bzw. Inhaberinnen eines E2-Visums verheiratet sind, sind im Allgemeinen berechtigt, in den USA zu arbeiten. Kinder von Inhabern bzw. Inhaberinnen eines E2-Visums sind nicht berechtigt, in den USA zu arbeiten.

VORHERIGE REGEL

Unter der vorherigen Regel erhielten E2-Ehepartner bei ihrer Einreise in die USA I-94, aus denen hervorgeht, dass die Zulassungsklasse des Ehepartners in den USA „E2“ war. Dieselbe E2-Zulassungsklasse wurde für Kinder mit E2-Status verwendet. Es war daher unmöglich, das I-94 als Nachweis der Arbeitserlaubnis zu verwenden.

E2-Ehepartner (aber nicht E2-Kinder) könnten dennoch ein Employment Authorization Document („EAD“) und eine US-Sozialversicherungskarte beantragen. Das EAD würde während der Gültigkeitsdauer des I-94 gültig bleiben. Ein neues EAD war erforderlich, wenn ein I-94 abgelaufen war und ein neues I-94 ausgestellt wurde. Während der Pandemie überschritt die Bearbeitungszeit bei USCIS für EAD-Anträge jedoch häufig neun Monate. Infolgedessen konnten E2-Ehepartner für einen beträchtlichen Zeitraum, in dem sie sich in den USA aufhielten, nicht legal arbeiten.

NEUE REGEL

Basierend auf den neuen Regeln von USCIS haben E2-Ehepartner ein einfacheres und schnelleres Verfahren zum Erhalt einer Arbeitserlaubnis in den USA.

Ab dem 30. Januar 2022 weisen neu ausgestellte I-94 von E2-Ehepartnern eindeutig darauf hin, dass die auf dem I-94 genannte Person ein E2-Ehepartner (und kein E2-Kind) ist. Die Zulassungsklasse für E-2-Ehepartner ist jetzt E-2S. Mit diesem neuen Vermerk auf ihrem nicht abgelaufenen I-94 müssen E2-unterhaltsberechtigte Ehepartner kein EAD beantragen. Ihr nicht abgelaufenes I-94 kann als Nachweis dafür verwendet werden, dass sie berechtigt sind, in den USA zu arbeiten.

Im April 2022 begann USCIS damit, Mitteilungen an E-2-Ehepartner zu versenden, deren nicht abgelaufene I-94 nur den mehrdeutigen „E-2“-Status aufweisen. Diese Mitteilungen, die den neuen E2S-Status zeigen, können (zusammen mit einem nicht abgelaufenen I-94, der den E2-Status widerspiegelt) als Nachweis der Arbeitserlaubnis für den E2-Ehepartner dienen.

Die neue Zulassungsklasse für Kinder von E-2-Arbeitern ist E2Y.

Für Unterstützung bei Ihrem E2-Visumantrag wenden Sie sich an die Anwälte von JORDAN COUNSEL.

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