Neue Regeln für E2-Visa und National Interest Exceptions

Deryck Jordan

Deryck Jordan

Zusammenfassung: Die Zulassungsvoraussetzungen für NIEs sind für E2-Visumantragsteller und E2-Visuminhaber restriktiver geworden.

Am 2. März 2021 änderte das US-Außenministerium die Zulassungskriterien für National Interest Exceptions (NIEs). Zuvor war es E2-Visuminhabern weitgehend gestattet, eine NIE zu erhalten, um das Verbot der direkten Einreise aus der Schengen-Region, dem Vereinigten Königreich und Irland in die USA zu überwinden.

Nach den am 2. März angekündigten Kriterien haben E2-Visuminhaber und E2-Visumantragsteller jedoch nicht mehr automatisch Anspruch auf NIEs. Führungskräfte und Manager, die in die USA reisen, um Operationen zu beobachten, regelmäßige Besprechungen mit Kunden abzuhalten und / oder für routinemäßige operative Geschäfte, gelten nicht mehr als für eine NIE geeignet. Stattdessen werden NIEs nur noch für Reisen in die USA zu zwei Zwecken gewährt:

  1. UNBEDINGT NOTWENDIGE UNTERSTÜTZUNG DER INFRASTRUKTUR. Reisen mit einem NIE sind für die „unbedingt notwendige Unterstützung“ kritischer Infrastruktursektoren oder der mit der kritischen Infrastruktur verbundenen Lieferkette zulässig. Der Begriff „Infrastruktur“ ist nicht auf Autobahnen und Brücken beschränkt. Die relevanten kritischen Infrastruktursektoren sind:
    • Chemie
    • Gewerbliche Einrichtungen, die aus acht Teilsektoren bestehen:
      • Unterhaltung und Medien (z. B. Filmstudios, Rundfunkmedien)
      • Glücksspiele (z. B. Casinos)
      • Unterbringung (z. B. Hotels, Motels, Konferenzzentren)
      • Veranstaltungen im Freien (z. B. Themen- und Vergnügungsparks, Messen, Campingplätze, Paraden)
      • Öffentliche Versammlung (z. B. Arenen, Stadien, Aquarien, Zoos, Museen, Kongresszentren)
      • Immobilien (z. B. Büro- und Wohngebäude, Eigentumswohnungen, Einrichtungen zur gemischten Nutzung, Selbstlagerung)
      • Einzelhandel (z. B. Einzelhandelszentren und -bezirke, Einkaufszentren)
      • Sportligen (z. B. professionelle Sportligen und Verbände)
    • Kommunikation
    • Kritische Fertigung
    • Dämme
    • Anlage der Rüstungsindustrie
    • Rettungsdienste
    • Energie
    • Finanzdienstleistungen
    • Ernährung und Landwirtschaft
    • Regierungseinrichtungen
    • Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheit
    • Informationstechnologie
    • Kernreaktoren
    • Transport
    • Wasser- / Abwassersysteme

„Unbedingt notwendige Unterstützung“ umfasst:

a) Installation, Erwerb, Wartung und wesentliche Sicherheitsschulungen, die zur Aufrechterhaltung der Liefer- und Produktionsketten in den genannten Sektoren erforderlich sind, und

(b) Andere Funktionen von Spezialisten oder anderen Personen, die für die Kontinuität innerhalb eines bestimmten Sektors wesentlich sind.

  1. WESENTLICHE JOBERSTELLUNG / -BEHALTUNG. Darüber hinaus können NIE-Anträge für Reisen genehmigt werden, die die Schaffung oder Beibehaltung von US-Arbeitsplätzen direkt unterstützen. Einige E2-Visumantragsteller erfüllen möglicherweise diese Zulassungsvoraussetzung. Es wird jedoch erwartet, dass die Ausnahme „Arbeitsplätze“ sehr selten verwendet wird und für die Schaffung oder Beibehaltung einer großen Anzahl von Stellen vorgesehen ist. Zum Beispiel wäre ein E2-Investor, der neue Immobilien oder Ausrüstungen sehen oder kaufen möchte, nicht für eine NIE berechtigt, aber ein E2-Mitarbeiter, der in die USA reist, um ein Fließband zu reparieren, damit US-Arbeitnehmer arbeiten können, hat möglicherweise Anspruch auf eine NIE. Die Entscheidung aus diesen Gründen wird vom Außenministerium in Washington, DC, und nicht von der Konsularabteilung des Konsulats getroffen. Jeder NIE-Antragsteller sollte nachweisen, dass die vorgeschlagene Aktivität physisch in den Vereinigten Staaten stattfinden muss und nicht verschoben oder aus der Ferne durchgeführt werden kann.

Angesichts dieser neuen Kriterien haben viele Konsulate die Bearbeitung von E2-Visumanträgen vorübergehend eingestellt und entsprechende Interviewtermine abgesagt. In solchen Fällen haben Antragsteller von E2-Visa nicht die Möglichkeit, das E2-Visum zu erhalten und anschließend vor der Einreise in die USA 14 Tage lang in einem anderen Land unter Quarantäne zu stellen.

Es ist nicht vorhersehbar, wie lange diese neuen Kriterien gelten werden. In den letzten zwölf Monaten haben sich die Regeln für die Beantragung von E2-Visa und Reisen in die USA häufig geändert. Die Situation ist dynamisch und neue Faktoren können dazu führen, dass die am 2. März angekündigten Kriterien nur von kurzer Dauer sind. Zum Beispiel wurde kürzlich bekannt gegeben, dass der US-Impfprozess an Fahrt gewinnt und alle Amerikaner in den USA die Möglichkeit haben werden, sich vor Juni 2021 impfen zu lassen. Darüber hinaus stehen jetzt zahlreiche Schnelltests zur Verfügung. Es ist daher denkbar, dass E2-Visumantragsteller und E2-Visuminhaber durch Schnelltests und Impfungen erneut in die USA reisen können, um die erhebliche E2-Investition zu unterstützen, die getätigt wurde.

Um besser zu verstehen, wie unsere Anwaltskanzlei Ihnen bei der Beantragung eines E2-Visums helfen kann, wenden Sie sich direkt an uns.

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