Ehepartner von US-Bürgern sowie Ehepartner von US-Greencard-Inhabern können Green Cards beantragen. Mischgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehen qualifizieren sich gleichermaßen für Green Cards.
Eine Green Card nach der Heirat zu erhalten, ist einer der schnellsten Wege zur US-Staatsbürgerschaft. Aus diesem Grund erhalten heiratsbasierte Anträge traditionell ein hohes Maß an Kontrolle.
Die Prüfung von heiratsbasierten Green-Card-Anträgen soll diejenigen Anträge ausmerzen, die auf Scheinheiraten beruhen. Umfangreiche Unterlagen müssen daher mit den entsprechenden Visa- und Greencard-Anträgen eingereicht werden.
In vielen Fällen können US-Bürger auch folgende Familienmitglieder für Green Cards sponsern:
Während die Bearbeitung von Green Card-Anträgen für Eltern und Kinder sehr schnell ist, dauert die Bearbeitung von Green Card-Anträgen für Geschwister manchmal mehr als zehn Jahre.
Die US-Einwanderungsgesetze ändern sich ständig. Zum Beispiel wurde 2020 vom Obersten Gerichtshof der USA eine neue „Public Charge Rule“ verabschiedet. Diese neue Regel sowie andere kürzlich vorgenommene Änderungen des US-Einwanderungsrechts müssen bei der Beantragung einer US-Greencard berücksichtigt werden.
Unsere Anwaltskanzlei bietet folgende Unterstützung für die Beantragung einer Green Card für Ehepartner, Verlobte und Familienmitglieder:
Unsere BERATUNGSGESPRÄCHE für FAMILIENBASIERTE GREENCARDS geben Antworten auf die häufigsten Fragen potenzieller Antragsteller:
Wenn Sie derzeit in der Europäischen Union wohnen
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