B1-Visa

Schnelle Geschäftsvisa für befristete Aufenthalte

Viele Geschäftsleute verwenden ein B1 / B2-Visum oder ein System zur Befreiung von der Visumpflicht (z. B. ESTA), um in die USA zu reisen.

Für eine Reihe von Geschäftsreisenden kann der Zweck ihrer Reise jedoch nicht durch ein B1 / B2-Visum genehmigt werden. Oder diese Person kann sich möglicherweise nicht für ESTA qualifizieren.

In solchen Fällen kann entweder ein B1- oder „B1 in lieu of H“-Visum die richtige Lösung sein.

EIGNUNG

B1-Visa stehen nicht nur Mitarbeitern und Unternehmern zur Verfügung, sondern sind auch für die folgenden Personen besonders geeignet:
  • Antragsteller, die sich nicht mehr für ESTA qualifizieren
  • Unabhängige Auftragnehmer und Berater, die zu den Standorten der US-Kunden reisen
  • Arbeitnehmer, die sich ansonsten als H1B-Mitarbeiter qualifizieren würden und für dringende Projekte in die USA reisen müssen
In solchen Fällen sollten dem B1-Visumantrag entsprechende Belege vorgelegt werden.

GÜLTIGKEITSZEITRAUM DES B1-VISA

  • Abhängig von der Nationalität des Antragstellers kann das B1-Visum bis zu 10 Jahre gültig sein und Aufenthalte in den USA für bis zu 180 Tage pro Jahr genehmigen.
  • "B1 in lieu of H"-Visa sind in der Regel nur ein Jahr gültig, mit der Empfehlung, anschließend eine andere Art von Visum (z. B. E2-Visum, L1-Visum, H1B-Visum oder O-Visum) zu erhalten.
  • GEHÄLTER

    B1-Visa genehmigen keine "Arbeit" in den USA. Personen mit einem B1-Visum dürfen nicht von US-Quellen bezahlt werden. Stattdessen muss der Inhaber des B1-Visums von seiner ausländischen Firma bezahlt werden.

    GENEHMIGTE AKTIVITÄTEN

    Beispiele für autorisierte B1-Visa-Aktivitäten sind:
    • Produkteinführungsaktivitäten für eine US-amerikanische Tochtergesellschaft
    • Produktentwicklungsprojekt für einen Kunden
    • Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen, Geschäftskongressen und Messen
    • Ausbildungen
    • Suche nach Gewerbeflächen für ein neues Unternehmen
    • Verhandlungen mit Geschäftspartnern

    VORTEILE DES B1-VISUMS

    B1-Visa haben gegenüber anderen Geschäftsvisa gewisse Vorteile:
    • H1B-Visumanträge haben eine geringe Erfolgsquote, da ihr Genehmigungsverfahren jährliche Quoten und eine Auswahl per Lotterie umfasst.
    • L1-Visa haben ein langes Antragsverfahren und erfordern eine Vorbeschäftigung beim ausländischen Arbeitgeber.
    • E2-Visa stehen nur Staatsangehörigen bestimmter Länder zur Verfügung und erfordern viel mehr Belege.

    NACHTEILE DES B1-VISUMS

    Anträge auf "B1 in lieu of H" -Visa müssen mit einem erheblichen Umfang an Belegen eingereicht werden.

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