Ausländische Unternehmen, die in den USA präsent sind, entsenden Mitarbeiter häufig in ihre US-Niederlassung. Es gibt viele operative und Unternehmensentwicklungsinitiativen, die solche Expats erfordern, darunter:
Das L1-Visum gestattet die konzerninterne Überstellung wichtiger Mitarbeiter in die USA.
Unsere Anwaltskanzlei hilft Ihnen bei der Beantragung eines L1-Visums.
Der Mitarbeiter wird entweder in leitender Funktion (dh mit einem L1-A-Visum) oder in einer Stelle arbeiten, die spezielle Kenntnisse erfordert (dh mit einem L1-B-Visum).
Nein. Der Mitarbeiter muss innerhalb der letzten drei Jahre ein Jahr ununterbrochen für das Unternehmen im Ausland gearbeitet haben.
Ja. Der Ehepartner und unverheiratete Kinder (jünger als 21 Jahre) können ebenfalls in die USA ziehen. Der Ehepartner hat Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis, um irgendwo in den USA zu arbeiten. Die Kinder dürfen in den USA eine Schule oder Universität besuchen.
Ja. Insbesondere können Mitarbeiter mit einem L1-A-Visum eine Green Card in einem beschleunigten Verfahren erhalten.
Die Standardverarbeitungszeit beträgt häufig 7 bis 9 Monate. Der längste Teil dieser Zeit ist die Bearbeitung des Erstantrags des US-Unternehmens (der bis zu 6 Monate dauern kann).
Die US Citizenship and Immigration Services Behörde bietet eine beschleunigte Bearbeitung an, wodurch die Gesamtbearbeitungszeit für das L-1-Visum auf 1 bis 3 Monate verkürzt würde.
Manager und Führungskräfte (mit einem L1A-Visum) erhalten ein Visum, das zunächst drei Jahre gültig ist. Dieses L1A-Visum kann erneuert werden. Der L1A-Mitarbeiter kann maximal sieben Jahre in den USA bleiben.
Mitarbeiter mit Spezialkenntnissen (die ein L1B-Visum besitzen) erhalten ein Visum, das zunächst drei Jahre gültig ist. Dieses L1B-Visum kann erneuert werden. Der L1B-Mitarbeiter kann maximal fünf Jahre in den USA bleiben.
Wenn das US-Unternehmen ein neues Büro ist, beträgt die anfängliche Gültigkeitsdauer ein Jahr und nicht drei Jahre.
Es gibt keinen willkürlichen Mindestbetrag für das zu investierende Kapital. Vielmehr muss das US-Unternehmen über eine ausreichende Kapitalausstattung verfügen, um die Kosten und Ausgaben des Unternehmens zu decken und Führungs- und Managementpositionen innerhalb eines Jahres zu unterstützen.
Es gibt keine willkürlichen Anforderungen. Wenn es sich bei dem L-1-Mitarbeiter jedoch um eine Führungskraft oder einen Manager handelt, sollte das US-amerikanische Unternehmen über ausreichende Unterstützungskräfte (z. B. Verwaltungsassistenten) verfügen, um diese Aufsichtsposition zu unterstützen.
Das US-amerikanische Unternehmen muss eine Zweigniederlassung, ein Mutterunternehmen, ein verbundenes Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft des ausländischen Unternehmens sein.
Im Falle einer Mutter / Tochter-Beziehung muss eines der Unternehmen:
Nein. Sowohl das ausländische Unternehmen als auch der Mitarbeiter können eine beliebige Staatsangehörigkeit haben.
Ja. Durch den Erhalt einer „L1 Blanket Visa“ Zertifizierung können Unternehmen L1-Visa verwenden, um regelmäßig verschiedene Mitarbeiter in ihre US-Niederlassung auszuweisen. Eine solche pauschale Zertifizierung steht in der Regel größeren Unternehmen zur Verfügung.
Insbesondere müssen das US-amerikanische Unternehmen und andere qualifizierte Unternehmen über Folgendes verfügen:
Darüber hinaus muss das US-Unternehmen über Folgendes verfügen:
Das L1-Visum gilt nur für konzerninterne Mitarbeitertransfers an ein verbundenes Unternehmen in den USA.
Möglicherweise erhalten Sie jedoch ein E2-Visum, mit dem ausländische Investoren in die USA einreisen können, um Unternehmen zu verwalten, bei denen sie Mehrheitseigentümer sind. Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres E2-Visums.
Wenn Ihr Antrag auf ein L1-Visum für die Gründung eines neuen Unternehmens in den USA bestimmt ist, sollten Sie Ihrem Antrag unbedingt einen detaillierten Geschäftsplan beifügen.
Wenn es sich bei dem US-amerikanischen Unternehmen um ein großes, etabliertes Unternehmen handelt, sollte ein Geschäftsplan weiterhin enthalten sein, der jedoch nicht so detailliert sein muss.
Ihr Geschäftsplan muss Informationen enthalten, um die US Customs and Immigration Services von Folgendem zu überzeugen:
Zu den allgemeinen Themen des Geschäftsplans gehören:
Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung eines L1-Geschäftsplans.
Ausländische Manager und Führungskräfte die im Ausland arbeiten können ein L1-A-Visum erhalten um im US-Büro ihres Unternehmens zu arbeiten. Mit ihrem L1-A-Visum können diese Manager und Führungskräfte den langen Standardprozess der Beantragung einer Green Card umgehen und stattdessen ein schnelleres Verfahren anwenden. Dieser beschleunigte Weg für Inhaber eines L1-A-Visums ist immer noch komplex und erfordert die aktive Mitarbeit des US-Arbeitgebers. Das Ergebnis der Erlangung der Green Card für die Führungskraft des Unternehmens ist jedoch sowohl für das Unternehmen als auch für den Mitarbeiter von Vorteil.
Wenden Sie sich an unsere Anwaltskanzlei um zu erfahren, wie wir Sie bei diesem Prozess unterstützen können.
L2 Visumantrag für Ehepartner / Kind
Business Plan
Unternehmensgründung
Aktionärsvereinbarung
Während des BERATUNGSGESPRÄCHS ZUM L1-VISUM werden die Anforderungen, die Bearbeitungszeit und die staatlichen Gebühren für die Beantragung eines L1-Visums erläutert.
Sie erhalten außerdem Feedback zu Faktoren in Ihrem Fall, die Ihren L1-Visumantrag schwächen oder stärken können.
Wenn Sie derzeit in der Europäischen Union wohnen
Falls Sie derzeit NICHT in der Europäischen Union wohnen