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E2-Visa für Unternehmer und Mitarbeiter

Ihr Reisepass für den US-Markt

Wenn Sie vorhaben in die USA zu ziehen um dort Ihr neues Start-up-Unternehmen zu leiten, benötigen Sie die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Vereinigten Staaten. Mit dem E2-Visum können Unternehmer dieses Ziel erreichen.

Mit dem E2-Visum können Unternehmer aus bestimmten Ländern in die USA leben um ein US-amerikanisches Unternehmen (in das sie einen erheblichen Kapitalbetrag investiert haben) zu leiten und zu entwickeln.

Obwohl das US-Unternehmen ein neues Startup-Unternehmen sein kann, gilt das E2-Visum auch für Unternehmer die eine Mehrheitsbeteiligung an einem bestehenden profitablen Unternehmen in den USA erwerben.

Bestimmte Mitarbeiter des ausländischen Unternehmens haben ebenfalls Anspruch auf das E2-Visum.

Wenn Sie für Ihre Anträge auf E2-Visa einen US-amerikanischen Anwalt (Lawyer und Attorney-at-Law) in Deutschland suchen, wenden Sie sich an die Anwaltskanzlei JORDAN COUNSEL.

E2-Visum Infografiken

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FAQs

E2 VISA BERECHTIGUNG

Wer kann das E2-Visum bekommen?

Ab Januar 2020 können Staatsangehörige der folgenden Länder das E2-Investorenvisum beantragen: Albanien, Argentinien, Armenien, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Bahrain, Bangladesch, Belgien, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kamerun, Kanada, Chile, China (Taiwan), Kolumbien, Kongo (Brazzaville), Kongo (Kinshasa), Costa Rica, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Ecuador, Ägypten, Estland, Äthiopien, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Grenada, Honduras, Irland, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jordanien, Kasachstan, Korea (Süd), Kosovo, Kirgisistan, Lettland, Liberia, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Marokko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Nordmazedonien, Oman, Pakistan, Panama, Paraguay, Philippinen, Polen, Rumänien, Senegal, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Suriname, Schweden, Schweiz, Thailand, Togo, Trinidad & Tobago, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich.

Können Familienmitglieder auch ein Visum erhalten?

Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder können auch einen abgeleiteten E2-Antrag stellen. Im Gegensatz zum Staatsangehörigkeitserfordernis für den primären E2-Antrag gibt es kein Staatsangehörigkeitserfordernis für den Ehegatten oder das Kind. Der Ehepartner hat auch Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis in den USA.

Können Arbeitgeber das E2-Visum verwenden, um Arbeitnehmer in die USA zu schicken?

Unternehmer können das E2-Visum verwenden, um wichtige Mitarbeiter in die USA zu schicken. Arbeitgeber können sich jedoch dafür entscheiden, das L-1-Visum zu verwenden, um ihre Mitarbeiter in das US-Büro zu überführen. Jordan Counsel kann Ihnen bei der Auswahl der für Ihre Situation am besten geeigneten Visaoption helfen.

Werde ich nach der Arbeit in den USA mit einem E2-Visum eine Green Card für die USA erhalten?

Da sich das E2-Investorenvisum in der Kategorie Nicht-Einwanderer befindet, sind Inhaber eines E2-Visums NICHT auf dem Weg zu einer Niederlassungserlaubnis oder Green Card. Wenn das Erhalten einer Green Card Priorität hat, kann Jordan Counsel mit Ihnen zusammenarbeiten, um andere Optionen auszuwählen (z. B. EB-5-Visum oder L-1-Visum).

E2 VISA-ANTRAGSVERFAHREN

Um welche Zeitpläne handelt es sich?

  • Die Zeit für die BEARBEITUNG des Visumantrags variiert, dauert jedoch in der Regel 2 bis 4 Monate.
  • Das ausgestellte E2-Visum gewährt dem Antragsteller die Erlaubnis nach Amerika zu REISEN.
    • Die GÜLTIGKEITSDAUER des E2-Visums hängt von der Nationalität des Visumantragstellers ab.
    • Einige (aber nicht alle) Visa erlauben die mehrfache EINREISE in die USA.
  • Bei jeder Einreise in die USA erhält der Inhaber eines E2-Visums die Erlaubnis, 24 Monate hintereinander in den USA zu BLEIBEN.
  • Das E2-Visum kann beliebig oft ERNEUERT werden.

Welche Fragen werden während des persönlichen Interviews im US-Konsulat gestellt?

Fragen folgen oft einigen Themen:

  • Erwarten Sie, dass das Unternehmen gerade genug Geld generiert, damit der Antragsteller in den USA leben kann?
  • Ist das investierte Kapital Teil eines Plans, um schmutziges Geld zu waschen, oder wurde das Geld legal beschafft?
  • Reicht diese Anfangsinvestition aus?
  • Welche Fähigkeiten hat der E2-Bewerber, um das Unternehmen erfolgreich zu leiten und weiterzuentwickeln?

Muss ich mit meinem E2-Visumantrag einen Geschäftsplan einreichen?

Unternehmer, die in den USA ein neues Unternehmen gründen, müssen mit ihrem E2-Visumantrag einen Geschäftsplan einreichen. Jordan Counsel kann mit Ihnen zusammen einen Geschäftsplan entwickeln der den Anforderungen für die Beantragung eines E2-Visums entspricht.

Wie viel Prozent der E2-Anträge werden genehmigt?

Da jeder E2-Visumantrag für sich allein stehen sollte, sollten Sie sich nicht auf historische Daten verlassen. Dennoch wurden 2018 zunächst 25% der E2-Anträge abgelehnt. Anfängliche Ablehnungen können jedoch überwunden werden, nachdem der Antragsteller zusätzliches Material eingereicht hat (z. B. Belege für Annahmen im Geschäftsplan). Im Jahr 2018 lag die bereinigte Erfolgsquote von E2-Anträgen geringfügig über 90% (einschließlich der Anzahl der Anträge, die bewältigt wurden).

E2 VISA ERSTINVESTITION

Wie viel Investition in mein US-Geschäft muss ich nachweisen?

Es gibt keine magische Zahl für die Schwelle von "erheblichen Geldbeträgen", die in das Geschäft investiert werden müssen. Beispielsweise kann der "erhebliche Betrag", der für ein Startup-Unternehmen mit geringen Gemeinkosten erforderlich ist, im Vergleich zu dem "wesentlichen Betrag", der für ein Startup-Unternehmen mit erheblich höheren Gemeinkosten erforderlich ist, geringer sein. Wenn Sie jedoch mehr Kapital in Ihr Unternehmen investieren, kann dies die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres E2-Visumantrags erhöhen.

Was ist in der Berechnung der Anfangsinvestition enthalten?

Die Erstinvestition beinhaltet:

  • Geistiges Eigentum (dh Marken, Urheberrechte und Patente)
  • Handelswaren
  • Büro- oder Fertigungsausstattung
  • Kauf oder Miete von Immobilien
  • Anwaltskosten für die Gründung eines Unternehmens
  • Bargeld (aber kein Bargeld, das passiv auf ein Bankkonto eingezahlt wird)

Ein E2-Geschäft kann nicht "marginal" sein. Was bedeutet das?

Da es sich bei dem E2 um ein "Investorenvisum" handelt, sollte Ihr Unternehmen zum Wachstum der US-Wirtschaft beitragen. Ein "marginales" Geschäft (das nur genug Einnahmen generiert, um die Lebenshaltungskosten und das Gehalt des E2-Visuminhabers zu decken) kann nicht die Grundlage eines E2-Visumantrags sein, da ein solches Geschäft die US-Wirtschaft nicht ankurbelt. Um zu zeigen, dass Ihr E2-Geschäft nicht marginal ist, sollte Ihr Unternehmen:
  • Mindestens einen Amerikaner (oder Inhaber einer US Green Card) beschäftigen
  • Andere amerikanische Unternehmen in ihre Lieferkette und / oder ihren Vertriebskanal einbeziehen

Ist es nicht merkwürdig, dass ich so viel Geld in mein US-Geschäft investieren muss, bevor mein Visumantrag genehmigt wird?

Um diese Anforderung zu verstehen, ist es wichtig, zwei Dinge über das E2-Visum zu beachten:
  • Mit dem E2-Visum können Unternehmer ein Unternehmen entwickeln, nicht nur eine Idee. Der Visumantrag muss daher nachweisen, dass das Business mehr als nur eine Idee ist.
  • Sie können ein US-Unternehmen leiten und entwickeln, während Sie im Ausland leben und häufige Geschäftsreisen in die USA unternehmen. Aber lokales Management wäre besser. Das E2-Visum ermöglicht es Unternehmern, in den USA zu leben, um ihr US-Geschäft vor Ort zu steuern und auszubauen, anstatt aus dem Ausland.

GROBE RICHTLINIE FÜR IHRE ERSTINVESTITION

Ihr E2-Visumantrag muss nachweisen, dass Sie bereits einen erheblichen Betrag in Ihr US-amerikanisches Unternehmen investiert haben. Für Ihre Erstinvestition ist kein absoluter oder relativer Mindestbetrag erforderlich, da jeder E2-Visumantrag anhand der Gesamtheit der Umstände des Antragstellers bewertet wird. Die folgende Tabelle gibt Ihnen dennoch einen ungefähren Überblick über den Betrag, den andere erfolgreiche Antragsteller für ein E2-Visum in ihr Unternehmen investiert haben.

ANLAUFKOSTEN

ERSTINVESTITION

$ 100.000

100%

$ 200.000

90%

$ 300.000

85%

$ 400.000 bis $ 500.000

75%

$ 600.000 bis $ 3.000.000

50%

> $ 3.000.000

30%

TREUHANDKONTEN, UM IHR RISIKO ZU VERRINGERN

Ihr E2-Visumantrag muss nachweisen, dass Sie bereits eine erhebliche Investition in Ihr Unternehmen getätigt haben. Viele E2-Visumantragsteller zögern natürlich 100.000 USD (oder mehr) in ihr neues US-Geschäft zu investieren wenn das Risiko besteht, dass ihr Visumantrag nicht genehmigt wird. Jordan Counsel kann Ihnen helfen dieses Risiko zu senken.

Sie können Treuhandkonten für die folgenden Ausgaben verwenden um das Risiko (das mit der Investition eines großen Geldbetrags in ein neues Unternehmen vor der Genehmigung Ihres E2-Visumantrags verbunden ist) zu verringern:

  • Franchise kaufen
  • Anschaffung teurer Investitionsgüter
  • Gewerbeflächen mieten

Als Ergänzung zu Ihrem Kauf- oder Leasingvertrag kann Jordan Counsel einen Treuhandvertrag ausarbeiten in dem festgelegt ist, dass Sie Geld für die Transaktion auf ein Treuhandkonto einzahlen während Sie und der Verkäufer (oder Vermieter) auf die Genehmigung Ihres E2-Visumantrags warten. Sobald Ihr E2-Visumantrag genehmigt wurde, wird Ihr Guthaben vom Treuhandkonto direkt an den Verkäufer ausgezahlt.

Falls Ihr E2-Visumantrag nicht genehmigt wird, passieren zwei Dinge:

  1. Ihr Kauf- / Mietvertrag mit dem Verkäufer wird ungültig
  2. Das Geld, das Sie auf das Treuhandkonto überwiesen haben, wird Ihnen zurückerstattet.

Diese Strategie funktioniert nur, wenn der Verkäufer / Vermieter bereit ist, mit Ihnen einen Treuhandvertrag abzuschließen. Einige große Franchisegeber kennen sich bereits mit E2-Visa aus und sind bereit, Treuhandverträge mit E2-Antragstellern abzuschließen. Andere Anbieter haben möglicherweise nicht viel Erfahrung im Umgang mit ausländischen Unternehmern und müssen möglicherweise (durch Verhandlungen) überzeugt werden, um ein Treuhandkonto zu verwenden.

E2 VISUMANTRAG-SERVICE UNSERER KANZLEI

VERFAHRENSBERATUNG

  • Erstberatung mit ausführlicher Anleitung zum gesamten E2-Visumantragsverfahren
  • Anweisungen zu den Dokumenten, die Sie zur Unterstützung Ihres E2-Visumantrags benötigen
  • Verfügbarkeit während des gesamten Visumantragsprozesses, um alle Ihre Fragen zu beantworten

STARTUP-UNTERNEHMENSPLANUNG

  • Beratung bei der Strukturierung Ihres neuen Start-up-Unternehmens gemäß den Anforderungen für das E2-Visum
  • Ermittlung der Einrichtungskosten, die als E2-Investition gelten
  • Anweisungen zum Nachweis, dass Ihre Investmentfonds aus rechtmäßigen Quellen stammen

VISA-ANTRAG

  • Vorbereitung Ihres E2-Visumantrags
  • Statusberichte über den Fortschritt Ihres Falls
  • Antworten an die US-Behörde, wenn diese zusätzliche Dokumente oder Informationen anfordert

E2 INTERVIEW-VORBEREITUNG

  • Treffen, um Sie auf das Interview im US-Konsulat vorzubereiten
  • Liste der Fragenbeispiele, die normalerweise während des Interviews gestellt wurden
  • Übungsinterview

Für alle Kunden im Ausland wird unser E2-Visaantragsservice von Jordan Counsel (Europe)verwaltet.

ANWALTSHONORAR​

  • Primärer E2 Visumantrag

ZUSATZDIENSTLEISTUNGEN​

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