Wenn Sie vorhaben in die USA zu ziehen um dort Ihr neues Start-up-Unternehmen zu leiten, benötigen Sie die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Vereinigten Staaten. Mit dem E2-Visum können Unternehmer dieses Ziel erreichen.
Mit dem E2-Visum können Unternehmer aus bestimmten Ländern in die USA leben um ein US-amerikanisches Unternehmen (in das sie einen erheblichen Kapitalbetrag investiert haben) zu leiten und zu entwickeln.
Obwohl das US-Unternehmen ein neues Startup-Unternehmen sein kann, gilt das E2-Visum auch für Unternehmer die eine Mehrheitsbeteiligung an einem bestehenden profitablen Unternehmen in den USA erwerben.
Bestimmte Mitarbeiter des ausländischen Unternehmens haben ebenfalls Anspruch auf das E2-Visum.
Wenn Sie für Ihre Anträge auf E2-Visa einen US-amerikanischen Anwalt (Lawyer und Attorney-at-Law) in Deutschland suchen, wenden Sie sich an die Anwaltskanzlei JORDAN COUNSEL.
Fragen folgen oft einigen Themen:
Die Erstinvestition beinhaltet:
Ihr E2-Visumantrag muss nachweisen, dass Sie bereits einen erheblichen Betrag in Ihr US-amerikanisches Unternehmen investiert haben. Für Ihre Erstinvestition ist kein absoluter oder relativer Mindestbetrag erforderlich, da jeder E2-Visumantrag anhand der Gesamtheit der Umstände des Antragstellers bewertet wird. Die folgende Tabelle gibt Ihnen dennoch einen ungefähren Überblick über den Betrag, den andere erfolgreiche Antragsteller für ein E2-Visum in ihr Unternehmen investiert haben.
Ihr E2-Visumantrag muss nachweisen, dass Sie bereits eine erhebliche Investition in Ihr Unternehmen getätigt haben. Viele E2-Visumantragsteller zögern natürlich 100.000 USD (oder mehr) in ihr neues US-Geschäft zu investieren wenn das Risiko besteht, dass ihr Visumantrag nicht genehmigt wird. Jordan Counsel kann Ihnen helfen dieses Risiko zu senken.
Sie können Treuhandkonten für die folgenden Ausgaben verwenden um das Risiko (das mit der Investition eines großen Geldbetrags in ein neues Unternehmen vor der Genehmigung Ihres E2-Visumantrags verbunden ist) zu verringern:
Als Ergänzung zu Ihrem Kauf- oder Leasingvertrag kann Jordan Counsel einen Treuhandvertrag ausarbeiten in dem festgelegt ist, dass Sie Geld für die Transaktion auf ein Treuhandkonto einzahlen während Sie und der Verkäufer (oder Vermieter) auf die Genehmigung Ihres E2-Visumantrags warten. Sobald Ihr E2-Visumantrag genehmigt wurde, wird Ihr Guthaben vom Treuhandkonto direkt an den Verkäufer ausgezahlt.
Falls Ihr E2-Visumantrag nicht genehmigt wird, passieren zwei Dinge:
Diese Strategie funktioniert nur, wenn der Verkäufer / Vermieter bereit ist, mit Ihnen einen Treuhandvertrag abzuschließen. Einige große Franchisegeber kennen sich bereits mit E2-Visa aus und sind bereit, Treuhandverträge mit E2-Antragstellern abzuschließen. Andere Anbieter haben möglicherweise nicht viel Erfahrung im Umgang mit ausländischen Unternehmern und müssen möglicherweise (durch Verhandlungen) überzeugt werden, um ein Treuhandkonto zu verwenden.
Für alle Kunden im Ausland wird unser E2-Visaantragsservice von Jordan Counsel (Europe)verwaltet.
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