Obwohl die Voraussetzungen für ein Visum häufig restriktiv sind, gibt es glücklicherweise eine Reihe von Arten von Visa, mit denen Sie nach Amerika ziehen können um dort Ihr Unternehmen zu managen. Dieser Artikel vergleicht die wichtigsten Anforderungen der drei gängigen Visa für Startups: L1-Visum, E2-Visum und EB5-Visum.
Verbundene Unternehmen in Ihrem Heimatland
- L-1-Visum: Um ein L-1-Visum zu erhalten, müssen Sie mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate innerhalb der drei vorhergehenden Jahre bei einem ausländischen verbundenen Unternehmen gearbeitet haben
- EB-5-Visum: Es besteht keine Anforderung für ein verbundenes ausländisches Unternehmen
- E-2-Visum: Es besteht keine Anforderung für ein verbundenes ausländisches Unternehmen
Staatsangehörigkeitsanforderungen
- L-1 Visum: Es gibt keine Staatsangehörigkeitserfordernisse
- EB-5-Visum: Es gibt keine Staatsangehörigkeitserfordernisse
- E-2-Visum: Um ein E-2-Visum zu erhalten, müssen Sie Staatsbürger eines Landes sein, das einen E-2-Investor-Treaty mit den USA unterzeichnet hat
Kapitalbetrag, der in Ihr US-amerikanisches Startup-Unternehmen investiert wurde
- L-1-Visum: Die für ein L1-Visum erforderliche Investition muss in der Regel nicht so hoch sein wie eine Investition für ein E2-Visum oder ein EB-5-Visum. Wenn das L-1-Visum die erste Präsenz des Unternehmens in den USA schaffen soll, müssen Sie mit Ihrem Visumantrag einen Geschäftsplan einreichen. Der Geschäftsplan muss einen logischen Zusammenhang zwischen der Rentabilität des US-Unternehmens und dem zu investierenden Betrag aufweisen.
- EB-5-Visum: Inklusive Startkosten und Gehältern für 10 Mitarbeiter in den ersten Jahren ist eine Investitionsbereitschaft von mindestens 2 Mio. USD zweckmäßig
- E-2-Visum: Obwohl es keinen Mindestinvestitionsbetrag gibt, ist Ihr Visumantrag stärker, wenn Sie mindestens 100.000 USD investieren. Sie können jedoch unsere E2-Visum-Investitionsrichtlinie lesen, um eine bessere Vorstellung davon zu erhalten, welchen Investitionsgrad Sie in Ihrem E2-Visumantrag nachweisen sollten.
Gültigkeit des Visums nach Verkauf Ihres Startups
- Wenn Sie ein L-1A-Visum haben, können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen, um Ihren Einwanderungsstatus zu ändern und eine Green Card zu erhalten. Sobald Sie Ihre Green Card erhalten haben, können Sie auch nach dem Verkauf Ihres Startups in den USA bleiben. Weitere Informationen zum Umstieg von einem L1A-Visum auf eine Green Card finden Sie in unsere Beschreibung dieses Prozesses.
- EB-5-Visum: Mit dem EB-5-Visum erhalten Sie eine Green Card. Sobald Sie Ihre Green Card erhalten haben, können Sie auch nach dem Verkauf Ihres Startups in den USA bleiben.
- E-2-Visum: Ihr E-2-Visum dient ausschließlich dazu, Ihr Startup-Unternehmen zu leiten und weiterzuentwickeln. Nachdem Sie dieses Unternehmen verkauft haben, können Sie Ihr E-2-Visum nicht verlängern.
Anzahl der US-Bürger (oder Green Card-Inhaber), die eingestellt werden sollen
- L-1 Visum: Es gibt keine besonderen Anforderungen. Um jedoch zu demonstrieren, dass das neue Unternehmen in den USA real und aktiv ist, sollten Sie mindestens zwei bis fünf Mitarbeiter einstellen.
- EB-5-Visum: Planen Sie die Einstellung von mindestens zehn Mitarbeitern.
- E-2-Visum: Obwohl es keine spezielle Anforderung gibt amerikanische Arbeitnehmer einzustellen ist Ihr Visumantrag wirksamer wenn Sie nachweisen, dass Ihr Start-up-Unternehmen mindestens zwei Amerikaner einstellen wird.
Unter Verwendung einiger der obigen Kriterien zeigt das folgende Diagramm eine vereinfachte Methode zur Auswahl eines Visums für die Gründung Ihres US-amerikanischen Unternehmens. Bedenken Sie jedoch, dass noch viele weitere Kriterien zu berücksichtigen sind. Um das richtige Visum zu wählen das Ihren Zielen am besten entspricht, kontaktieren Sie uns.