Aktuelle Informationen zur US-Einwanderung (Oktober 2025)

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Deryck Jordan

Deryck ist als Anwalt in New York und Berlin zugelassen.

Ob Sie eine Reise in die USA planen oder ein US-Visum, eine Green Card oder eine andere Einwanderungserlaubnis beantragen möchten – die Flut an Nachrichten und sich ständig ändernden Richtlinien zu diesen Themen kann derzeit verwirrend und überwältigend sein. Lesen Sie weiter, um Klarheit über einige der jüngsten, Verwirrung stiftenden Punkte zu erhalten.

Haushaltskrise der US-Bundesregierung

Seit dem 1. Oktober 2025 befindet sich die US-Bundesregierung im Stillstand. Viele Bundesbehörden haben ihre Tätigkeit in dieser Zeit eingestellt. Da USCIS hauptsächlich durch die Gebühren für die verschiedenen Anträge finanziert wird, werden die Annahme, Bearbeitung und Entscheidung über USCIS-Anträge in den USA trotz des Stillstands fortgesetzt. Auch die konsularischen Dienstleistungen (z. B. Dienstleistungen für US-Visa und Pässe) werden während des Stillstands fortgeführt.

Trotz der genannten Kontinuität der Dienstleistungen wurden andere Dienstleistungen (insbesondere solche, die auf interne Unterstützung angewiesen sind) durch die fehlenden Haushaltsmittel negativ beeinträchtigt, darunter:

  • Die Dienstleistungen des Business Visa Centers des US-Außenministeriums
  • Einige Einbürgerungszeremonien
  • Bestimmte USCIS- und Visa-Dienstleistungen, die die Mitwirkung des US-Arbeitsministeriums erfordern (das viele seiner Aktivitäten während des Stillstands eingestellt hat).

Visumanträge von Staatsangehörigen von Drittstaaten („Third Country Nationals“)

In der Vergangenheit nahmen viele US-Konsulate Visumanträge von Staatsangehörigen von Drittstaaten (d. h. Personen, die weder Einwohner noch Staatsbürger des Landes sind, in dem sich das Konsulat befindet) entgegen und bearbeiteten diese. Diese Flexibilität wurde kürzlich eingeschränkt, da das Außenministerium nun (mit wenigen Ausnahmen) vorschreibt, dass Visumantragsteller in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz haben oder dessen Staatsbürgerschaft besitzen, persönlich vorsprechen müssen.

Digitale Identität

Viele Kinder in den USA kennen das alte Sprichwort: „Sticks and stones may hurt my bones but words will never hurt me.“ Angesichts der jüngsten verstärkten Überwachung von Social-Media-Konten durch die US-Regierung ist dieses Sprichwort nicht mehr gültig. Bestimmte Inhalte, die auf Social-Media-Plattformen veröffentlicht werden, können durchaus Probleme für einzelne Personen verursachen. Beispielsweise können Studierende, die ein Visum beantragen und die Datenschutzeinstellungen ihrer Social-Media-Konten auf „privat“ gesetzt haben, Schwierigkeiten bei ihrem Visumsantrag bekommen, da das US-Außenministerium nun verlangt, dass solche Antragsteller ihre Datenschutzeinstellungen auf „öffentlich“ ändern, um die Überprüfung dieser Social-Media-Konten zu erleichtern.

In jüngsten Fällen, in denen das US-Außenministerium feststellte, dass die Aktivitäten (z. B. Likes, Beiträge usw.) auf dem Social-Media-Konto einer Person zeigten, dass diese Person die US-Außenpolitik kritisiert oder eine feindselige Haltung gegenüber Amerikanern hat, hat das Außenministerium das Visum dieser Personen widerrufen oder ihren Visumsantrag abgelehnt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Überprüfung von Social-Media-Konten sogar bei der Einreise in die USA erfolgen kann. Während Personen, die sich in den USA aufhalten, verfassungsrechtlichen Schutz vor unrechtmäßiger Durchsuchung und Beschlagnahme genießen, haben US-Gerichte entschieden, dass Personen, die sich an der US-Grenze befinden und die Einreise in die USA beantragen, nicht denselben verfassungsrechtlichen Schutz genießen. Infolgedessen dürfen US-Grenzbeamte die elektronischen Geräte (einschließlich aller Daten und Apps auf diesen Geräten) von Reisenden in die USA (sogar US-Bürgern) rechtmäßig durchsuchen.

Goldkarte

Give me your tired, your poor, your huddled masses yearning to breathe free,
The wretched refuse of your teeming shore.
Send these, the homeless, tempest-tost to me,
I lift my lamp beside the golden door.”

In einem Schritt, der scheinbar alle bis auf das vorletzte Wort der Inschrift auf dem Sockel der Freiheitsstatue (verfasst von der amerikanischen Dichterin Emma Lazarus) ignoriert, kündigte die derzeitige Regierung im Februar 2025 eine neue „Goldkarte“ an, die angeblich die Einwanderung von Millionären in die USA erleichtern soll. Es wurde angedeutet, dass die Goldkarte das

EB5-Visum ersetzen würde, und seit Februar 2025 hat die Regierung erklärt, dass Details zur Karte bald bekannt gegeben würden.

Im Juni 2025 startete die Regierung eine Website zur Anmeldung für die Goldkarte und eine noch exklusivere Platin-Karte. Diese Website enthält einige Ausführungen zu den Karten, die man am besten als spekulative Ambitionen bezeichnen kann. Sie ordnet die Goldkarte in den Kontext anderer Einwanderungsvisa ein, die zum Erhalt einer Green Card verwendet werden (insbesondere die Visa der Kategorien EB-1 und EB-2).  Obwohl die Regierung nicht mehr aktiv andeutet, dass die Goldkarte das EB-5-Visumprogramm ersetzen würde, wurden bis Oktober 2025 keine Details zum rechtlichen Verfahren für die Beantragung der Goldkarte oder der Platin-Karte veröffentlicht. Darüber hinaus hat die Regierung nicht erklärt, wie oder wann die Goldkarte (die angeblich eine „Spende“ von 1 Million Dollar vom Antragsteller erfordern würde) dem EB-5-Investitionsvisum vorgezogen werden soll (bei dem der Antragsteller eine Investition von 0,8 oder 1,05 Millionen Dollar tätigen, an den Gewinnen dieser Investition beteiligt sein und über eine vorher festgelegte Ausstiegsstrategie die ursprünglich investierten 0,8 oder 1,05 Millionen Dollar zurückerhalten kann).

Präsidentielle Proklamation zum H-1B-Visum

Im vergangenen Monat wurde eine Proklamation erlassen, die vorschreibt, dass bestimmte H-1B-Anträge, die am oder nach dem 21. September 2025 eingereicht werden, eine zusätzliche Zahlung von 100.000 US-Dollar als Voraussetzung für die Antragsberechtigung erfordern. Der Wortlaut der Proklamation war unklar und enthielt viele Details nicht. Infolgedessen wurden anschließend von verschiedenen Regierungsbeamten weitere Klarstellungen veröffentlicht, die besagen, dass die Proklamation in folgenden Fällen nicht gilt:

  • Für alle bereits ausgestellten und aktuell gültigen H-1B-Visa, einschließlich aller Inhaber eines gültigen H-1B-Visums oder aller ausländischen Begünstigten nach Genehmigung des Antrags, die in die USA ein- und ausreisen.
  • Für alle Anträge, die vor dem 21. September 2025 eingereicht wurden.
  • Für Anträge, die am oder nach dem 21. September 2025 eingereicht werden und eine Änderung, einen Statuswechsel oder eine Verlängerung des Aufenthalts für einen Ausländer in den USA beantragen, sofern dem Ausländer diese Änderung, dieser Statuswechsel oder diese Verlängerung gewährt wird.

Zusammenfassung

Obwohl dieser Artikel die neuen Richtlinien und Verfahren für verschiedene US-Einwanderungsfragen mit Stand Oktober 2025 erläutert, ist davon auszugehen, dass es innerhalb weniger Monate neue Entwicklungen und Richtlinien der Regierung geben wird, die US-Einwanderungsfälle betreffen.

Wenn Sie Unterstützung bei Ihrem spezifischen Anliegen bezüglich US-Visa, Green Cards oder Einreisebestimmungen benötigen, kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei für ein Beratungsgespräch.

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