O-1-Visum

... für außergewöhnliche Talente

O-1-Visum

... für außergewöhnliche Talente

Mit einem O-1-Visum können Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Leistungen in bestimmten Bereichen in die USA einreisen, um dort vorübergehend weiter zu arbeiten. Einige Assistenten und Mitglieder des Supportteams dieser Personen können ebenfalls O-Visa nutzen.

Wenn ein O-1-Visum gewährt wird, entspricht die anfängliche Aufenthaltsdauer in den USA der Zeit, die für die Durchführung der Veranstaltung oder Aktivität in den USA erforderlich ist, bis zu drei Jahren. Nach dieser anfänglichen Aufenthaltsdauer sind Verlängerungen des Aufenthalts möglich.

Unsere Anwaltskanzlei berät und betreut Mandanten bei O-1- und O-2-Visumsanträgen.

O-1A VISUM

O-1A-Visa sind für Personen aus den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Wirtschaft oder Sport (ausgenommen Kunst-, Film- oder Fernsehbranche).

Antragsteller für ein O-1A-Visum müssen über außergewöhnliche Fähigkeiten verfügen, die sich durch ein Fachwissen auszeichnen, das darauf schließen lässt, dass der Antragsteller für ein O-1A-Visum nationale oder internationale Anerkennung genießt und zu den wenigen Personen gehört, die es in ihrem Tätigkeitsfeld an die Spitze geschafft haben.

Zum Nachweis der Berechtigung für ein O-1A-Visum können die folgenden Dokumente verwendet werden:

  • Dokumentation über den Erhalt von national oder international anerkannten Preisen oder Auszeichnungen für herausragende Leistungen auf dem Gebiet des Bemühens durch den Antragsteller
  • Nachweis der Mitgliedschaft des Visumantragstellers in Vereinigungen in dem Bereich, für den die Klassifizierung angestrebt wird, die herausragende Leistungen ihrer Mitglieder erfordern, die von anerkannten nationalen oder internationalen Experten in ihren Disziplinen oder Bereichen beurteilt wurden
  • Veröffentlichtes Material über den Visumantragsteller in Fach- oder Fachzeitschriften oder wichtigen Medien über die Arbeit des Antragstellers in dem Bereich, für den die Klassifizierung beantragt wird
  • Nachweis über die Teilnahme des Visumantragstellers an einem Gremium oder als Einzelperson als Richter über die Arbeit anderer in demselben oder einem verwandten Fachgebiet, für das eine Klassifizierung beantragt wird,
  • Nachweise über die ursprünglichen wissenschaftlichen, wissenschaftlichen oder geschäftsbezogenen Beiträge des Visumantragstellers von großer Bedeutung auf diesem Gebiet
  • Nachweis der Autorenschaft des Antragstellers für wissenschaftliche Artikel auf diesem Gebiet, in Fachzeitschriften oder anderen wichtigen Medien
  • Nachweis, dass der Visumantragsteller in kritischer oder wesentlicher Funktion für Organisationen und Einrichtungen beschäftigt war, die einen hervorragenden Ruf haben
  • Nachweis, dass der Visumantragsteller entweder ein hohes Gehalt erhalten hat oder ein hohes Gehalt oder eine andere Vergütung für Dienstleistungen verlangen wird, wie durch Verträge oder andere zuverlässige Nachweise nachgewiesen

O-1B VISUM

O-1B-Visa sind für Personen aus der Kunst- oder Film- oder Fernsehbranche („MPTV“).

Das Streamen von Filmen, Webserien, Werbespots und anderen Programmen mit Formaten, die traditionelleren Film- und Fernsehproduktionen entsprechen, fallen in der Regel in den Zuständigkeitsbereich der MPTV-Branche.  Statische Webmaterialien und selbst produzierte Videoblogs und Social-Media-Inhalte fallen in der Regel nicht in die Kategorie MPTV.

Antragsteller für ein O-1B-Visum müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Kunst: Außergewöhnliche Fähigkeiten („Auszeichnung“) im jeweiligen Tätigkeitsbereich, die sich in einem hohen künstlerischen Leistungsniveau und anhaltender nationaler oder internationaler Anerkennung manifestieren, was durch ein Maß an Können und Anerkennung belegt wird, das deutlich über dem üblicherweise anzutreffenden liegt, so dass der Visumantragsteller auf dem Gebiet der Kunst prominent, renommiert, führend oder bekannt ist.
  • Film oder Fernsehen: Außergewöhnliche Leistung, die sich durch einen sehr hohen Erfolg in der Film- oder Fernsehbranche manifestiert, was durch ein Maß an Können und Anerkennung deutlich über dem üblicherweise anzutreffenden Maß nachgewiesen wird, so dass der Visumantragsteller als herausragend, bemerkenswert oder führend auf dem Gebiet anerkannt wird

Zum Nachweis der Berechtigung für ein O-1B-Visum können die folgenden Dokumente verwendet werden:

  • Nachweis, dass der Visumantragsteller eine bedeutende nationale oder internationale Auszeichnung oder einen Preis in dem jeweiligen Bereich erhalten hat oder dafür nominiert wurde (z. B. einen Oscar, einen Emmy, einen Grammy oder einen Director’s Guild Award)
  • Nachweis, dass der Visumantragsteller Dienstleistungen als Hauptdarsteller oder Hauptdarsteller in Produktionen oder Veranstaltungen erbracht hat und erbringen wird, die einen hervorragenden Ruf genießen, wie durch kritische Rezensionen, Anzeigen, Werbeveröffentlichungen, Publikationen, Verträge oder Befürwortungen belegt wird
  • Nachweis, dass der Visumantragsteller nationale oder internationale Anerkennung für Leistungen erlangt hat, die durch kritische Rezensionen oder andere veröffentlichte Materialien von oder über den Visumantragsteller in großen Zeitungen, Fachzeitschriften, Magazinen oder anderen Publikationen belegt werden
  • Nachweis, dass der Visumantragsteller eine führende, Hauptrolle oder kritische Rolle für Organisationen und Einrichtungen gespielt hat und spielen wird, die einen hervorragenden Ruf haben, nachgewiesen durch Artikel in Zeitungen, Fachzeitschriften, Publikationen oder Testimonials
  • Nachweis, dass der Visumantragsteller über große kommerzielle oder von der Kritik gefeierte Erfolge verfügt, die durch Indikatoren wie Titel, Bewertung, Ansehen auf dem Feld, Einnahmen an den Kinokassen, Film- oder Fernseheinschaltquoten und andere berufliche Erfolge belegt werden, über die in Fachzeitschriften, großen Zeitungen oder anderen Publikationen berichtet wird
  • Nachweis, dass der Visumantragsteller eine bedeutende Anerkennung für seine Leistungen von Organisationen, Kritikern, Regierungsbehörden oder anderen anerkannten Experten auf dem Gebiet erhalten hat, in dem der Visumantragsteller tätig ist.
  • Nachweis, dass der Antragsteller entweder ein hohes Gehalt erhalten hat oder ein hohes Gehalt oder eine andere erhebliche Vergütung für Dienstleistungen im Vergleich zu anderen in diesem Bereich erhalten wird, wie durch Verträge oder andere zuverlässige Nachweise nachgewiesen

O-2 VISUM

O-2-Visa werden verwendet, um einen O-1-Künstler oder Sportler in die USA zu begleiten, um ihn bei einer bestimmten Veranstaltung oder Aufführung zu unterstützen.

Die Unterstützung muss ein integraler Bestandteil der Leistung des Inhabers des O-1A-Visums sein. Der O-2-Antragsteller muss über kritische Fähigkeiten und Erfahrungen mit dem Inhaber des O-1-Visums verfügen, die nicht allgemeiner Natur sind und von einem US-Arbeitnehmer nicht ohne weiteres ausgeführt werden können.

Im Falle eines O-2-Visums in der Film- oder Fernsehindustrie muss der O-2-Antragsteller über Fähigkeiten und Erfahrungen mit dem Inhaber des O-1-Visums verfügen, die nicht allgemeiner Natur sind und die entweder auf einer bereits bestehenden langjährigen Arbeitsbeziehung beruhen oder, in Bezug auf die spezifische Produktion, aufgrund der Tatsache, dass bedeutende Produktionen (einschließlich Vor- und Nachproduktionsarbeiten) sowohl innerhalb als auch außerhalb der Vereinigten Staaten stattfinden werden und die Die kontinuierliche Teilnahme ist für den erfolgreichen Abschluss der Produktion unerlässlich.

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O-1 INTERVIEW-VORBEREITUNG

BERATUNGSGESPRÄCHE ZUM O-1-VISUM

Während des BERATUNGSGESPRÄCHS ZUM O-1-VISUM werden die Anforderungen, die Bearbeitungszeit und die staatlichen Gebühren für die Beantragung eines O-1-Visums erläutert.

Sie erhalten außerdem Feedback zu Faktoren in Ihrem Fall, die Ihren O1-Visumantrag schwächen oder stärken können.

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