EB1A-Green-Card

. . . für außergewöhnliche Fähigkeiten

Die EB1A-Green-Card-Kategorie bietet viele Vorteile. Für einige Green Card-Antragsteller besteht der Hauptvorteil der EB1A-Kategorie darin, dass kein US-Arbeitgeber benötigt wird. Solche EB1A-Green-Card-Antragsteller haben aufgrund einer „außergewöhnlichen Fähigkeit“ Anspruch auf diesen Vorteil.

FAQs

„EB1A“ bezieht sich lediglich auf die Antragskategorie. Der resultierende Status ist derselbe: Lawful Permanent Resident der Vereinigten Staaten

EB1A-Antragsteller müssen außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Leichtathletik durch anhaltende nationale oder internationale Anerkennung beweisen. Ihre Leistungen müssen auf ihrem Gebiet durch umfangreiche Dokumentation anerkannt werden. Ein Stellenangebot ist nicht erforderlich.

EB1A-Antragsteller, die behaupten, außergewöhnliche Fähigkeiten bzw. „Extraordinary Abilities“ zu besitzen, müssen entweder eine einmalige Superleistung nachweisen (z. B. Nobel, Pulitzer, Oscar, olympische Medaille) oder drei der folgenden 10 Kriterien erfüllen:

  • Nachweis des Erhalts geringerer national oder international anerkannter Preise oder Auszeichnungen für herausragende Leistungen
  • Nachweis Ihrer Mitgliedschaft in Verbänden auf diesem Gebiet, die herausragende Leistungen ihrer Mitglieder verlangen
  • Nachweis von veröffentlichtem Material über Sie in Fach- oder Fachpublikationen oder anderen wichtigen Medien
  • Der Nachweis, dass Sie gebeten wurden, die Arbeit anderer entweder einzeln oder in einem Gremium zu beurteilen
  • Nachweis Ihrer ursprünglichen wissenschaftlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, sportlichen oder geschäftsbezogenen Beiträge von großer Bedeutung für das Gebiet
  • Nachweis Ihrer Urheberschaft für wissenschaftliche Artikel in Fach- oder Fachpublikationen oder anderen wichtigen Medien
  • Der Nachweis, dass Ihre Arbeiten auf künstlerischen Ausstellungen oder Vitrinen ausgestellt wurden
  • Nachweis Ihrer Leistung als führender oder kritischer Mitarbeiter in angesehenen Organisationen
  • Der Nachweis, dass Sie im Verhältnis zu anderen Fachleuten ein hohes Gehalt oder eine andere signifikant hohe Vergütung erhalten
  • Nachweis Ihrer kommerziellen Erfolge in den darstellenden Künsten

EB1A-Antragsteller in der Kategorie Extraordinary Ability benötigen kein Stellenangebot.

Ja, wenn sie die Kriterien „außergewöhnliche Fähigkeiten“ oder „multinationale Führungskräfte“ (für das EB1C-Visum) erfüllen.

USCIS bietet „Premium-Processing“ für EB1A-Petitions an. Diese beschleunigte Verarbeitung kann die initiale Verarbeitungszeit auf 15 Tage reduzieren. Wenn USCIS jedoch zusätzliche Nachweisdokumente anfordert, kann der Prozess um weitere 15 Tage nach Erhalt der angeforderten Dokumente verlängert werden.

© 2025 Jordan Counsel LLC. All rights reserved