US-Staatsbürgerschaft

Wege zum US-Pass

Eine in den Vereinigten Staaten geborene Person, die der Gerichtsbarkeit der USA unterliegt, ist bei der Geburt US-Bürger.  Das Prinzip der Staatsbürgerschaft auf der Grundlage des Geburtsortes (unter dem lateinischen Namen ius soli bekannt) wird durch die US-Verfassung garantiert.

Nachdem sie in Amerika geboren wurden, können US-Bürger überall auf der Welt leben, ohne ihre US-Staatsbürgerschaft zu verlieren.  Wenn Sie jedoch ausschließlich im Ausland leben, kann sich dies auf die Fähigkeit eines US-Bürgers auswirken, die US-Staatsbürgerschaft an seine im Ausland geborenen Kinder weiterzugeben.

Neben dem ius soli gibt es Möglichkeiten zur US-Staatsbürgerschaft durch Geburt im Ausland als Kind eines US-amerikanischen Elternteils und durch Einbürgerung.

GEBURT IM AUSLAND (ELTERNTEIL MIT US-STAATSBÜRGERSCHAFT)

Ein CRBA ist ein offizielles Dokument, das vom US-Außenministerium ausgestellt wird und den Erwerb der US-Staatsbürgerschaft bei der Geburt eines im Ausland geborenen Kindes eines Elternteils mit US-Staatsbürgerschaft bescheinigt.

In einigen Fällen erwerben Kinder, die im Ausland von einem Elternteil mit US-Staatsbürgerschaft geboren werden, die US-Staatsbürgerschaft bei der Geburt.  Der/die Elternteil(e) mit US-Staatsbürgerschaft muss jedoch bestimmte Anforderungen in Bezug auf den Wohnsitz bzw. die physische Anwesenheit in den USA erfüllen. Dieses Abstammungsprinzip wird als ius sanguinis bezeichnet.

Verbringt ein US-Bürger sein ganzes Leben ausschließlich im Ausland, kann dies Auswirkungen auf seine Fähigkeit haben, die US-Staatsbürgerschaft an seine im Ausland geborenen Kinder weiterzugeben.

Ein außerhalb der USA geborenes Kind eines Elternteils mit US-Staatsbürgerschaft kann bei der Geburt die US-Staatsbürgerschaft erwerben, auch wenn der andere Elternteil nicht die US-Staatsbürgerschaft besitzt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch uneheliche Kinder bei der Geburt die US-Staatsbürgerschaft erwerben.

Das Kind einer US-amerikanischen Mutter oder eines US-amerikanischen Vaters, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem genetischen oder gestationalen Elternteil des Kindes verheiratet ist, kann bei der Geburt die US-amerikanische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn beide Elternteile als rechtliche Eltern des Kindes anerkannt werden (auch wenn keine genetische oder gestationale Verwandtschaft mit der US-amerikanischen Mutter besteht).  Das Kind einer Leihmutter mit US-Staatsbürgerschaft, die als rechtlicher Elternteil des Kindes anerkannt ist, kann bei der Geburt ebenfalls die US-Staatsbürgerschaft erwerben.

US-EINBÜRGERUNG

„Naturalization“ ist die US-Einbürgerung, also der rechtliche Prozess, um nach einer Geburt außerhalb der USA die US-Staatsbürgerschaft zu erlangen.

Die „Certificate of Naturlization“ (US-Einbürgerungsurkunde) ist ein offizielles Dokument, das von USCIS ausgestellt wird, wenn ein Ausländer den Prozess zur Erlangung der US-Staatsbürgerschaft erfolgreich abgeschlossen hat.

Der typische Weg zur Einbürgerung umfasst den Erwerb des Status eines „Lawful Permanent Resident“ der USA und entweder:

  • Aufrechterhaltung eines ununterbrochenen Wohnsitzes und einer physischen Präsenz in den USA für eine vorgeschriebene Anzahl von Jahren oder
  • Ehrenhafter Dienst im aktiven Dienst oder Reservedienst der US-Streitkräfte, entweder (a) während einer bestimmten Zeit der Feindseligkeiten oder (b) für ein Jahr oder länger.

„Ununterbrochener Wohnsitz“ bezieht sich auf die Zeit, in der sich jemand rechtmäßig in den USA aufgehalten hat, ohne dass eine einzige Abwesenheit lange genug war, um diese Kontinuität für Einbürgerungszwecke zu unterbrechen. Wenn jemand mit dem Status eines Lawful Permanent Resident (Inhaber einer Greencard) die USA zu lange verlässt, kann dies den ununterbrochenen Aufenthalt dieser Person unterbrechen. Wenn Inhaber einer Greencard beispielsweise die USA für mehr als 12 Monate verlassen (selbst wenn sie eine „Re-entry Permit“ haben), haben sie ihren ununterbrochenen Aufenthalt gestört.

Wenn jemand eine „Re-entry Permit“ hat und die USA für 12 Monate oder länger verlässt, kann diese Person berechtigt sein, als Inhaber einer Greencard wieder in die USA einzureisen.  Die Zeit, die er vor seiner Ausreise in den USA verbracht hat, wird jedoch nicht auf die Dauer seines ununterbrochenen Wohnsitzes angerechnet.

Ungeachtet dessen zählen die letzten 364 Tage seines Aufenthalts außerhalb der USA, wenn Green-Card-Inhaber innerhalb von zwei Jahren in die USA zurückkehren, auf die Dauer seines ununterbrochenen Wohnsitzes.

„Physische Anwesenheit“ bedeutet, dass sich ein Inhaber einer Greencard während des für die Einbürgerung erforderlichen Zeitraums tatsächlich in den USA aufgehalten hat. Normalerweise müssen sich Antragsteller für die US-Einbürgerung eine bestimmte Anzahl von Monaten physisch in den Vereinigten Staaten aufhalten, um die US-Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Besondere Ausnahmen gibt es für Personen, die sich auf Befehl der US-Regierung im Ausland aufhalten (z. B. aktive Militärangehörige).

BEANTRAGUNG EINES US-REISEPASSES

In bestimmten Fällen, in denen eine dringende Reise erforderlich ist, ist es möglich, die Bearbeitung eines US-Passantrags zu beschleunigen.

Selbstverständlich! Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Beantragung eines US-Passes, einer Consular Report of Birth Abroad oder einer Certificate of Naturalization benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Anwaltskanzlei.

Unsere Anwaltskanzlei bietet 30-minütige Beratungstermine für Videogespräche zu US-Staatsbürgerschaftsangelegenheiten an. Termine können direkt auf unserer Website vereinbart werden.

BERATUNGSGESPRÄCH ZUR STAATSBÜRGERSCHAFT

Während des Beratungsgesprächs werden Ihnen die Anforderungen, die Bearbeitungszeit und die staatlichen Gebühren für den Antragsprozess für einen US-Pass erläutert. Das Beratungsgespräch ist für diejenigen relevant, die einen neuen US-Pass, einen Ersatz-US-Pass, einen Consular Report of Birth Abroad oder eine US-Einbürgerungsurkunde beantragen.

Sie erhalten auch Feedback zu Aspekten Ihres Falls, die Ihren Antrag schwächen oder stärken könnten.

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