Einleitung
Geschäftspläne , die zur Unterstützung der Anträge auf US-Visa verwendet werden, unterscheiden sich von Standard-Geschäftsplänen und müssen mit unterschiedlichen Zielen, Inhalten und Strukturen erstellt werden.
Beispiele für US-Visumanträge, die auf Geschäftsplänen basieren, sind:
- E-2-Investorenvisa
- Dies gilt besonders, wenn die Investition in ein neues US-Unternehmen betrifft
- L-1-Visa
- EB-2-Visa (mit National Interest Waiver)
- Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ausnahmeregelung im nationalen Interesse für ein unternehmerisches Vorhaben in den USA gilt.
- EB-5 Investitionsvisa
US-Einwanderungsbeamte verlassen sich auf Geschäftspläne, um zu beurteilen, ob ein Unternehmen lebensfähig und in der Lage ist, das US-Einwanderungsrecht einzuhalten. Solche Geschäftspläne müssen daher voraussehen, worauf Schlichter achten, und diese kommerziellen Details klar und prägnant erklären.
Fehler 1: Geschäftsplan entspricht nicht dem US-Einwanderungsrecht
US-Einwanderungsbeamte bewerten Geschäftspläne im Kontext verschiedener Rahmenbedingungen, darunter US-Gesetzgebung, Richtlinien des Außenministeriums und konsularische Regeln. Ein Geschäftsplan, der diesen Prinzipien nicht entspricht, kann den Antrag auf ein Einwanderungsvisum torpedieren.
Beispielsweise müssen Geschäftspläne, die Anträge auf EB-5-Visa unterstützen, Inhalte enthalten, die den im Fall Matter of Ho beschriebenen Anforderungen entsprechen. Obwohl solche Geschäftspläne nicht alle in Matter of Ho erläuterten Elemente enthalten müssen, sehen Einwanderungsbeamte, die die Geschäftspläne prüfen, in der Regel positiv gegenüber den Plänen, die die meisten (oder alle) Matter of Ho-Elemente enthalten .
Ein Verständnis der Prinzipien aus Matter of Ho kann auch indirekt bei der Vorbereitung von Inhalten für Geschäftspläne für E-2-Visumanträge helfen, obwohl die relevanten rechtlichen Grundsätze für solche Geschäftspläne in den Richtlinien des US-Außenministeriums dargelegt sind. Und was das Format betrifft, müssen Geschäftspläne für E-2-Visumanträge den konsularischen Vorschriften entsprechen.
Außerdem hängt der Zeithorizont des Geschäftsplans von der Art des beantragten Visums ab. Zum Beispiel enthält ein Antrag auf ein E-2-Visum in der Regel eine Prognose für fünf Jahre, während der Geschäftsplan für ein L-1-Visum für ein neues Büro Meilensteine enthalten sollte, die innerhalb eines Jahres erreicht werden.
Eine richtige Struktur und ein gutes Format – ebenso wie die Verwendung von Grafiken und Tabellen – signalisieren dem Einwanderungsbeamten, der den Geschäftsplan prüft, dass der Antragsteller ein gutes Marktwissen hat. Darüber hinaus erleichtert die Verwendung der optimalen Struktur und Formatierung im Geschäftsplan die Arbeit des Schiedsrichters, indem er die wichtigsten Punkte für die Einhaltung des Einwanderungsrechts leicht identifizieren kann.
Fehler 2: Kommerzielle Annahmen sind generisch und nicht auf das spezifische Unternehmen zugeschnitten
Die Versuchung ist manchmal groß, einfach mit dem Visumantrag einen Geschäftsplan einzureichen, der mit generativer KI oder einer online verfügbaren Vorlage erstellt wurde. Leider ist es vernünftig zu erwarten, dass ein solcher Geschäftsplan zu einem abgelehnten Visumantrag führen würde.
Ein starkes Geschäftsmodell basiert auf einem Vorteil gegenüber der Konkurrenz. Ein starker Geschäftsplan muss diesen unterscheidenden Faktor widerspiegeln. Die Verwendung einer generischen Vorlage zur Erstellung des Geschäftsplans führt oft zu einem schwachen Geschäftsplan.
Fehler 3: Prognosen werden nicht durch kommerzielle Annahmen gestützt
Einige Geschäftspläne sind schwach, weil sie viele hohe Ziele und Ziele enthalten, aber Daten weglassen, um kommerzielle Annahmen zu stützen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass generative KI oder Online-Suchen nicht bei der Erstellung von Geschäftsplänen für Visumanträge verwendet werden sollten. Ganz im Gegenteil. Ein guter Geschäftsplan basiert auf Marktanalyse, einer Beschreibung des Wettbewerbsumfelds und regulatorischer Hürden. ChatGPT und Google-Suchen sind großartige Quellen für Desktop-Recherchen. Die Ergebnisse dieser Desktop-Forschung müssen jedoch kritisch betrachtet werden, da gut dokumentiert ist, dass generative KI Informationen liefert, die faktisch falsch sind.
Fehler 4: Unstimmigkeiten mit anderen Informationen im Visumantrag
Einige Anträge auf US-Visa, die einen Geschäftsplan erfordern, erfordern einen langen und komplizierten Prozess. Beispielsweise muss vor der Einreichung eines Anträges auf EB-2/NIW-Visa EB-5- und L-1-Visa eine entsprechende Petition (entweder I-140 oder I-129) von der USCIS genehmigt werden. Obwohl der Geschäftsplan früh im Antragsprozess eingereicht wird (als Teil der Petition), sollte der Inhalt des Geschäftsplans mit den Informationen abgestimmt sein, die später im Visumantragsprozess eingereicht werden.
Zum Beispiel kann die Entscheidung über einen Visumantrag gefährdet sein, wenn:
- Der Geschäftsplan, der mit einem Antrag auf ein L-1-Visum eingereicht wird, enthält Stellenbezeichnungen, Einstellungspläne und Investitionspläne, aber diese Pläne ändern sich oder werden durch Beweise widerlegt, die mit dem Antrag oder Visumantrag eingereicht werden, oder
- Die Informationen in einem Geschäftsplan, die mit einem Antrag auf ein E-2-Investorenvisum eingereicht werden, das mit der Gründung eines US-Unternehmens verbunden ist, widersprechen den in der Betriebsvereinbarung oder Satzung des neuen US-Unternehmens beschriebenen Details.
Daher ist es hilfreich, den Geschäftsplan mit Voraussicht und Voraussicht auf alle Komponenten des Visumantragsprozesses zu erstellen.
Fehler 5: Unstimmigkeiten mit zukünftigen Einwanderungszielen, unterstützen keine langfristige Einhaltung und zukünftige Einreichungen
Der Einwanderungsvorteil, der durch die Genehmigung eines Visumantrags vermittelt wird, ist oft der Vorläufer für weitere Anträge auf andere Einwanderungsleistungen.
Betrachten wir einige Beispiele, bei denen ein Geschäftsplan mit einer Petition (I-129 oder I-140) eingereicht wird:
- Ein französischer Unternehmer könnte ein L-1-Visum nutzen, um ein neues Büro in den USA zu eröffnen und ein Jahr später eine US-Green Card mit EB-1C-Führungsebene zu beantragen.
- Ein deutscher Manager könnte ein E-2-Visum nutzen, um für die neue US-Tochtergesellschaft seines Arbeitgebers zu arbeiten und später eine US-Green Card mit EB-1C-Managerfunktion zu beantragen.
- Ein brasilianischer Investor, der ein EB-5-Visum erhalten hat, könnte nach drei Jahren die Auflagen auf seiner Green Card aufheben.
In den obigen Beispielen kann der Geschäftsplan, der Jahre zuvor mit der ursprünglichen Petition eingereicht wurde, dennoch bestimmte Aspekte der neuen Petition oder Bewerbung beeinflussen.
Betrachtet man ein Beispiel, bei dem ein Geschäftsplan zusammen mit einem E-2-Investorenvisumantrag eingereicht wird, ist es wichtig zu bedenken, dass das E-2-Visum, das dem E-2-Investor ausgestellt wird, nur die Beschäftigung in den USA für das US-Unternehmen autorisiert, das im E-2-Visumantrag beschrieben wurde. Wenn sich das Geschäftsmodell ändert (was bei neuen Unternehmen häufig vorkommt) und diese Änderungen im mit dem Visumantrag eingereichten Geschäftsplan nicht berücksichtigt oder erwartet werden, muss der Visuminhaber USCIS und/oder das Konsulat, das das Visum erteilt hat, über diese Änderungen informieren. Wenn das Konsulat diese Änderungen als erheblich einstuft, muss ein neuer Visumantrag gestellt werden (möglicherweise mit einem neuen Geschäftsplan).
Um das in den oben drei Beispielen beschriebene Problem zu vermeiden, sollte der für die ursprüngliche Petition oder den Antrag erstellte Geschäftsplan zukünftige Änderungen des Geschäftsmodells und zukünftige Anträge auf Einwanderungsleistungen vorwegnehmen.
Schlussfolgerung
Ein starker, gut ausgearbeiteter Geschäftsplan kann Anträge auf bestimmte US-Visa und Green Cards unterstützen. Es muss auf Inhalt, Nomenklatur und Format geachtet werden. Es kann daher hilfreich sein, Ihren Geschäftsplan von derselben Person erstellen zu lassen, die Erfahrung mit der US-Unternehmensgründung und US-Visumanträgen hat.
Bei JORDAN COUNSEL unterstützen wir gerne ausländische Unternehmer und Unternehmen bei ihren Geschäftsplänen, der Unternehmensgründung in den USA und Visumanträgen. Für Unterstützung bei der Erstellung Ihres Geschäftsplans kontaktieren Sie unsere Kanzlei.


