Am 10. Dezember 2025 veröffentlichte die US-Einwanderungsbehörde (USCIS) das Antragsformular für die „Trump Gold Card“. Dadurch eröffnet sich für bestimmte Personen ein neuer Weg zum dauerhaften Aufenthaltsstatus in den USA.
Unsere Anwaltskanzlei berät und begleitet Mandanten bei der Beantragung der Trump Gold Card.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Trump Gold Card finden Sie unten.
Die US-Regierung gibt an, dass das Antragsverfahren einige Wochen dauern sollte. Die Bearbeitungszeit für Antragsteller aus bestimmten Ländern kann jedoch (abhängig von der Visaverfügbarkeit) über ein Jahr betragen.
Der Antragsprozess für die Gold Card umfasst zwei Komponenten: die Petition und den Antrag auf ein Einwanderungsvisum.
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Schritte im Antragsverfahren für die Trump Gold Card finden Sie in der obigen Infografik.
Die Petition (Formular I-140G) wird vom Antragsteller bei der USCIS eingereicht.
Die Petition kann in zwei Kategorien gestellt werden:
Die Petition kann erst nach Zahlung der Bearbeitungsgebühr bei der USCIS eingereicht werden.
Nach Genehmigung der Petition reichen die Begünstigten einen Antrag auf ein Einwanderungsvisum bei einem US-Konsulat oder einer US-Botschaft ein.
Es gibt zwei Hauptkosten:
Zusätzlich fallen kleinere Gebühren für den entsprechenden Einwanderungsvisumantrag an.
Die Bearbeitungsgebühr der USCIS für das Formular I-140G beträgt 15.000 US-Dollar pro Person, die eine Gold Card über das Formular I-140G beantragt (einschließlich mitreisender Ehepartner und Kinder).
Nachdem der Antragsteller vom US-Heimatschutzministerium überprüft wurde, muss er eine „Spende“ an die USA leisten: